Arbeitskreis

heißt u. a. die Gruppe einer Fraktion, die sachliche Vorarbeit für die Haltung dieser Fraktion in den einzelnen Ausschüssen des Parlaments leistet. I. d. R. bilden die dem Ausschuss angehörenden Mitglieder der Fraktion den A. Zum Arbeitskreis Steuerschätzung s. Steuerschätzung.




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