Auditor

(lat. = Hörer), 1) im spätrömischen im Verhörsrichter; 2) im heutigen katholischen Kirchenrecht erkennender Richter bei der römischen Kurie; 3) Ratgeber des Papstes in Rechtssachen; 4) im heutigen Schweizer Recht der Staatsanwalt bei bestimmten Gerichten.

(lat. = Hörer, Zuhörer), in der kath. Kirche, in manchen Ländern auch in der Militärgerichtsbarkeit tätiger Rechtskundiger mit richterlicher oder staatsanwaltlicher Funktion (kirchliche Gerichtsbarkeit (2)).




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