Aufbauseminar

Wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe in der Probezeit bestimmte Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten begeht oder als Inhaber einer Fahrerlaubnis durch solche Verstöße im Punktsystem mehr als 14 Punkte erreicht, muss an einem A. innerhalb der gesetzten Frist teilnehmen; andernfalls wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2 a II, III, § 4 III, IV StVG; §§ 32 ff., 40 f. FeV). Das A. besteht aus Gruppengesprächen und einer Fahrprobe und darf nur von Fahrlehrern mit entsprechender Erlaubnis nach dem FahrlehrerG durchgeführt werden (§§ 2 b, 4 VIII StVG; §§ 35 ff., 42 ff. FeV).




Vorheriger Fachbegriff: Aufbaudarlehen | Nächster Fachbegriff: Aufbewahrung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen