Ausfuhrverbot

Nach der gemeinsamen Handelspolitik ist die Ausfuhrpolitik Sache der Union. Grundsätzlich besteht Ausfuhrfreiheit, zu möglichen europarechtlichen Beschränkungen s. Handelspolitik. Zusätzliche innerstaatliche Beschränkungen der Ausfuhr an Drittländer können die nach europäischem Recht für nationale Regelungen vorbehaltenen Bereiche betreffen, etwa Kriegswaffen und Dual-Use-Güter. Für Genehmigungsverfahren, die lediglich der Kontrolle und nicht der materiellen Beschränkung dienen, vgl. Außenwirtschaftsrecht.




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