Ausländerbehörde

die Behörde, die für aufenthaltsund passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem AufenthG und nach sonstigen ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständig ist (§ 71 AufenthG).




Vorheriger Fachbegriff: Ausländer | Nächster Fachbegriff: Ausländerfeindlichkeit, Schutz vor


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen