Ausschuss

ist der aus einer größeren Personenmehrheit zwecks Entscheidungsvereinfachung gewählte kleinere Kreis von Menschen. Im Verfassungsrecht gibt es zahlreiche Ausschüsse des Parlaments. Ihre Besetzung bzw. ihr Verfahren ist vor allem in den Geschäftsordnungen geregelt. Die Ausschüsse beraten grundsätzlich die Behandlung einer Angelegenheit im Plenum vor, können aber auch Entscheidungsbefugnis haben. Eine besondere Stellung hat der Untersuchungsausschuss (Art. 44 GG u. a.). Als A. werden im Übrigen gelegentlich auch Kollegialorgane bezeichnet. Lit.: Das Ausschusswesen der Europäischen Union, hg.v. Joerges, C. u.a., 2000

Organ, das die Beschlüsse eines Vertretungsorgans vorbereitet. Dem Ausschuss können kraft gesetzlicher Regelung auch Entscheidungskompetenzen übertragen werden (so insb. im Kommunalrecht, „beschließender Ausschuss”). Besondere Bedeutung haben die Parlamentsausschüsse. Bundestagsausschuss




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