Autor

(lat.: auctor = Urheber; Schöpfer); Urheber oder Verfasser eines Werks, das Gegenstand des Urheberrechts ist (vor allem im Verlagsvertrag).

der Urheber eines literarischen oder Bühnenwerks; Urheberrecht. -

Urheber

ist der Urheber oder Verfasser eines Werkes, das Gegenstand des Urheberrechts ist. Die Bezeichnung A. ist insbes. üblich beim Verlagsvertrag.




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