Avalkredit

(Bankaval): Kredit, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bankbürgschaft oder Stellung einer Bankgarantie gewährt. Für beide Arten des Avalkredits ist kennzeichnend, dass die Bank keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt. Avalkredite sind Eventualverbindlichkeiten für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Sie werden daher unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. Der Kreditnehmer vermeidet den Einsatz von liquiden Mitteln und zahlt statt Zinsen die Avalprovision.

Garantiegeschäft.




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