Bagatellverfehlung

im Disziplinarrecht die Bezeichnung für eine Unkorrektheit eines Beamten oder Ruhestandsbeamten, welche zwar formal die Voraussetzungen eines Dienstvergehens erfüllt, aber nicht dessen spezifischen disziplinarrechtlichen Unrechtsgehalt aufweist. Infolgedessen werden solche Verfehlungen nicht als Dienstvergehen qualifiziert und führen zu keinen Vorermittlungen im Disziplinarverfahren.




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