Barscheck

Scheck, der vom Bezogenen in Bargeld einzulösen ist. Im Gegensatz dazu Verrechnungsscheck.

ist der Scheck, der vom Bezogenen bar zu bezahlen ist, im Gegensatz zum durch Gutschrift auf ein Bankkonto einzulösenden Verrechnungsscheck.

Scheck, der keinerlei einschränkenden Vermerk zur Einlösungsart trägt. Bei der Einlösung solcher Schecks kann der berechtigte Vorleger daher von der bezogenen Bank — und nur von dieser — die Barauszahlung des Schecks verlangen, soweit der Scheck fristgerecht vorgelegt, gedeckt, formal ordnungsgemäß und nicht gesperrt ist.

ist ein Scheck, der vom Bezogenen in Bargeld einzulösen ist. Gegensatz eines B. ist der Verrechnungsscheck.




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