Bauvorbescheid

eine für einen Teilbereich des Bauvorhabens vorweggenommene Baugenehmigung. Bezieht sich der Vorbescheid auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, spricht man von einer Bebauungsgenehmigung. Wichtigste Konsequenz eines positiven Bauvorbescheides ist seine Bindungswirkung in Bezug auf die folgende Baugenehmigung.
Da der Vorbescheid einen vorweggenommenen Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung darstellt, kann die Baugenehmigung, wenn ein entsprechender Vorbescheid ergangen ist, auch bei späteren Rechtsänderungen nicht mehr versagt werden. Der Vorbescheid vermittelt dem Bauherrn im Umfang der von ihm entschiedenen Fragen eine ähnlich gesicherte Position wie die nachfolgende Baugenehmigung. Vom Bauvorbescheid ist die Teilbaugenehmigung zu unterscheiden. Während der Bauvorbescheid einzelne, abtrennbare Rechtsfragen betrifft, erstreckt sich die Teilbaugenehmigung auf einzelne, abgrenzbare Teile des gesamten Bauvorhabens.

Vorbescheid (2).




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