Beförderungsleistung

ist umsatzsteuerrechtlich eine sonstige Leistung, bei der die Leistung des Unternehmers in der Beförderung von Gegenständen oder Personen besteht.
Die Beförderungsleistung wird nach § 3 b UStG abweichend von § 3 a UStG (Ort der sonstigen Leistung) dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich die Beförderung nicht nur auf das Inland, so fällt nur der Teil der Leistung unter das Umsatzsteuergesetz, der auf das Inland entfällt.
Bestimmte Beförderungsleistungen sind nach § 4 Nr.3 UStG von der Umsatzsteuer befreit.




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