Befundsicherungspflicht

typisierte Verkehrspflicht für den Bereich der Produkthaftung (die der Dokumentationspflicht im Arzthaftungsrecht verwandt ist). Der Hersteller ist verpflichtet, zum Schutz des Verbrauchers sich durch Erhebung und Sicherung der Daten über den Zustand des Produkts zuverlässig darüber zu vergewissern, dass das Produkt vor Inverkehrgabe frei von typischen und zu schweren Schadensfolgen führenden Mängeln ist. Die Rspr. des BGH zu einer solchen Pflicht bezieht sich bislang nur auf Fälle der Verwendung von unter Druck abgefüllten MehrwegGlasflaschen. Wird die Befundsicherungspflicht verletzt, findet auch hinsichtlich der Frage, ob ein Produktfehler aus dem Bereich des Herstellers stammt, eine Beweislastumkehr statt.




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