Beruhigungszelle

Haftraum, in welchem keinerlei Gegenstände vorhanden sind, mit denen sich der Häftling verletzen könnte. Ein Gefangener wird bei besonderen Exzessen oder auch bloßer Randale in eine entsprechende Zelle verbracht. In § 63 UVollzO findet die Beruhigungszelle eine Erwähnung als besondere Sicherungsmaßnahme. Die Zeitspanne, in welcher der Gefangene in der Zelle verbleiben darf, ist gesetzlich nicht geregelt, sollte aber wegen der Eingriffsintensität auf maximal 3 Tage beschränkt werden.




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