Beschlusskompetenz

Bei einer Eigentumswohnung :

Damit ist gemeint, dass der Gesetzgeber den Wohnungseigentümern einzeln und insgesamt mehr Möglichkeiten zur internen Willensbildung und zur internen Regelung ihrer Angelegenheiten gegeben hat.

Insbesondere bei grösseren Wohnanlagen wird wegen der Eingrenzung des Erfordernisses der Allstimmigkeit die Regelung durch Beschlüsse im Rahmen von Eigentümerversammlungen etwas einfacher werden.

So kann jetzt beispielsweise die gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilung durch -Mehrheitsbeschluss geändert werden. Weiter können die Kosten baulicher Massnahmen sowie der Instandhaltung und Instandsetzung abweichend vom geltenden Kostenverteilungsschlüssel anders beschlossen werden.




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