BeStra

(Anordnung über die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften in Strafsachen): Verwaltungsvorschrift der Landesjustizverwaltungen über Berichtspflichten der Staatsanwaltschaft an die vorgesetzten Behörden (Generalstaatsanwaltschaft, Justizministerium). Die in den einzelnen Bundesländern stark abweichenden Vorschriften sehen Berichtspflichten bei Überschreitung bestimmter Verfahrensdauern (Rückstandsberichte) und bei Verfahren von besonderer Bedeutung vor.




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