Beweisregel

Beweiswürdigung.

ist die bestimmte Regel über das Verfahren und die Würdigung eines Beweises. Sie schränkt das freie Beweis verfahren und die freie Beweiswürdigung ein. Gesetzliche B. ist die durch das Gesetz gegebene B. (z.B. § 165 ZPO Beweis der Verhandlungsförmlichkeiten allein durch das Protokoll, § 371 III ZPO Vereitelung der zumutbaren Einnahme des Augenscheins).

Beweiswürdigung.

(gesetzliche) Beweis (6).




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