Beweisthema

ist der Gegenstand des Beweises (Tatsachen, Erfahrungssätze, ausländisches Recht, Satzungsrecht oder Gewohnheitsrecht). Lit.: Kühl, J., Prozessgegenstand und Beweisthema, 1987

Konkrete Bezeichnung — im Beweisantritt und im Beweisbeschluss (Beweisaufnahme) der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll. Beweisverbot Beweisverwertungsverbot.

Beweis (1).




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