Beziehung

ist die Verbindung zu einer Person oder Sache. Diplomatische Beziehung ist die durch diplomatische Vertreter vermittelte Beziehung zwischen Völkerrechtssubjekten. Die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen kann ein Ausdruck für Anerkennung eines Staats sein.




Vorheriger Fachbegriff: Bezahlter Urlaub | Nächster Fachbegriff: Beziehungsgegenstände


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen