Bioethik-Konvention

Das Übereinkommen über Menschenrechte u. Biomedizin v. 1997, bekannt als B., regelt völkerrechtlich die Bereiche Gentechnik, Embryonenforschung sowie Organtransplantationen und enthält ein Verbot d. Klonens. Es ist von Deutschland nicht ratifiziert worden, da die Schutzbestimmungen als nicht ausreichend angesehen werden. Die maßgeblichen politischen Kräfte bemühen sich gemeinsam um ein weltweites generelles Klon-Verbot. S. a. Nationaler Ethikrat.




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