Brandbettel

Bettelgenehmigung ("Brandbrief") für durch Brand Geschädigte. Der B. ist z. B. Anfang des 17. Jh.s in Süddeutschland bezeugt. Seitdem die Feuerversicherungen üblich sind, ist der B. gegenstandslos.




Vorheriger Fachbegriff: Brüsseler-Vertrag | Nächster Fachbegriff: Brandenburg


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen