Brandmauer

besonders ausgebildete Mauer in oder an einem Gebäude, die im Brandfall das weitere Ausbreiten des Brandes verhindern soll. Die Einzelheiten regelt das Baurecht (Bauordnung) der Länder, wobei auch Vorschriften bestehen, welche Öffnungen in einer B. zulässig sind und wie sie dann zu sichern sind, z. B. durch feuerfeste Stahltüren.




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