Bund

Kurzbezeichnung für Staatenbund oder Bundesstaat. Im Bundesstaat wird der Zentralstaat meist als B. bezeichnet im Gegensatz zu den Gliedstaaten; der gesamte Bundesstaat ist korrekterweise nicht als B. zu bezeichnen, sondern führt den offiziellen Namen des Gesamtstaates, z. B. Bundesrepublik Deutschland.

ist die künstliche Verbindung oder der künstliche Zusammenschluss mehrerer ursprünglich selbständiger Einheiten. Das Völkerrecht kennt den Zusammenschluss von Staaten zu einem Staatenbund. Nach dem Verfassungsrecht eines Bundesstaats ist B. der Oberstaat im Gegensatz zu den ihn bildenden Ländern (Gliedstaaten). Der B. hat zahlreiche eigene Organe, Aufgaben und Befugnisse. Abgekürzt wird auch der Oberstaat der Bundesrepublik Deutschland als B. benannt. Lit.: Zippelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007

ist die Bezeichnung des GG für den Gesamtstaat (Zentralstaat), dessen Gliedstaaten die Länder sind (Bundesstaat).




Vorheriger Fachbegriff: Bulletin | Nächster Fachbegriff: Bund der Krankenkassen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen