Bundesbahn Bundespost

Sonderrechte. Die Dienststellen der Bundesbahn und -post, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr sind befugt, Kraftfahrzeuge für ihren Dienstbereich zuzulassen und Sonderführerscheine zu erteilen und zu entziehen, also Aufgaben der Straßenverkehrszulassungsbehörden der allgemeinen Verwaltung wahrzunehmen. Deren Kraftfahrzeuge führen die Sonderkennzeichen DB, DP, BG, Y.




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