Computerbanking

Unter Computerbanking, auch Homebanking genannt, wird die moderne, von Bankenöffnungszeiten unabhängige Form der Abwicklung von Bankgeschäften per Computer verstanden. Die meisten Banken bieten ihren Kunden an, auf elektronischem Weg den Kontostand und -umsatz abzufragen, Überweisungen vorzunehmen, Daueraufträge einzurichten oder zu ändern, Festgelder anzulegen, Devisen und Schecks zu bestellen und sogar mit Wertpapieren zu handeln.

Voraussetzungen
Der Computer, über den die Bankgeschäfte abgewickelt werden sollen, muss per Modem oder ISDN-Karte ans Telefonnetz angeschlossen sein. Außerdem muss man Teilnehmer eines Datenübertragungsdienstes sein. Die meisten deutschen Banken arbeiten mit T-Online, dem Datenübertragungsdienst der Deutschen Telekom AG, zusammen. Einzelheiten darüber können Interessierte bei ihrer Hausbank erfragen, mit der man dann auch eine Vereinbarung darüber trifft, dass das Konto künftig elektronisch geführt wird.
Sicherheit übermittelter Daten
Die meisten Banken, die Computerbanking anbieten, haben sich auf ein mehr oder weniger einheitliches Sicherheitssystem geeinigt. Um Zugang zu seinem Konto zu erhalten und Bankgeschäfte abzuwickeln, muss der Nutzer des Homebanking die Nummer des Girokontos, seine persönliche Identifikationsnummer (PIN, bekannt auch als Geheimnummer zur Euroscheckkarte) und die "elektronische Unterschrift", die Transaktionsnummer (TAN), eingeben. Die PIN ist im Zentralrechner der Bank verschlüsselt gespeichert, sodass sie weder bei elektronischen noch bei telefonischen Anfragen von einem Bankmitarbeiter gesehen werden kann. Die beiden erstgenannten Nummern ermöglichen lediglich einfache Funktionen wie die Abfrage des Kontostandes. Für Transaktionen wie die Abwicklung von Überweisungen benötigt man zusätzlich die Transaktionsnummer (TAN).

Mit Aufnahme der elektronischen Kontoführung erhält der Bankkunde eine Liste mit verschiedenen Nummern (TAN-Liste). Jede Einzelne ist nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Hat der Bankkunde seine TAN-Liste "verbraucht", erhält er eine neue. Ein unbefugter Zugriff auf ein elektronisch geführtes Konto ist also bei sorgfältigem Umgang mit den geheimen Bankunterlagen sehr unwahrscheinlich. Ausgeschlossen ist er allerdings nicht. Wenn es bei Privatkonten zu Missbrauch kommt, so sind dafür meist Familienangehörige verantwortlich, für die der Zugang zu den vertraulichen Unterlagen des Kontoinhabers am einfachsten ist.
Für Geschäftskonten, bei denen ein größerer Personenkreis eingeweiht sein muss (nämlich alle Mitarbeiter, die mit dem Bankkonto zu tun haben), gibt es weitere Sicherungsmöglichkeiten (z. B. die "Zweitunterschrift" durch eine zweite TAN-Liste). Die Frage der Haftung im Missbrauchsfall wird von den Banken derzeit noch unterschiedlich geregelt. Weil der Geschäftsbereich Computerbanking noch relativ jung und einem schnellen Veränderungsprozess unterworfen ist, sind hier viele Einzelfragen noch offen. Entscheidungen von Gerichten gibt es dazu bisher praktisch nicht.




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