Dekartellierungwar die gebräuchliche Bezeichnung für die von den Besatzungsmächten nach dem 2. Weltkrieg erlassenen Vorschriften zur Auflösung wirtschaftlicher Machtpositionen (z. B. der IG-Farben AG). Da es dabei überwiegend um die Auflösung von Konzernen ging (Entflechtung), ist die Bezeichnung ungenau.
Weitere Begriffe : Baugenehmigung | Organgesellschaft | mitwirkungsbedürftig |
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