Dinglicher Arrest ein Arrest, der dem Gläubiger gestattet, Vermögensgegenstände des Schuldners im Wege der Zwangsvollstreckung vorläufig sicherzustellen.  
  
   
 Weitere Begriffe : Deutsches Patentamt | Abgeurteilte | Attaché  | 
					      
      			      				
 
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