Doktrin

Lehre, programmatische Festlegung

(lat., wörtl.: Lehre) ist in der Staatenpraxis die programmatische Festlegung bestimmter rechtlicher oder politischer Überzeugungen durch einen Staat. Berühmte D. sind etwa die Monroe-Doktrin, mit der der amerikanische Präsident James Monroe 1823 die Vereinigten Staaten außenpolitisch auf den Grundsatz des Desinteressements an den europäischen Angelegenheiten und auf die Nichtduldung der Einmischung europäischer Staaten in die Angelegenheiten Gesamtamerikas festlegte, und die sog. Stimson-Doktrin, durch die der amerikanische Staatssekretär Stimson 1932 erklärte, die Vereinigten Staaten würden keine durch Gewalt herbeigeführten Gebietsänderungen (Annexion) anerkennen. Bekannt ist weiter die Hallstein-Doktrin. Als einseitige Erklärung vermag die D. keine völkerrechtlichen Rechte und Pflichten (Völkerrecht) zu begründen. Häufig finden aber rechtliche und politische Überzeugungen, die zunächst in Form einer D. geäußert wurden, später auch in einen völkerrechtlichen Vertrag Eingang.




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