Domizilwechsel

ein Wechsel, bei dem der Zahlungsort (Domizil) ein anderer ist als der Wohnort von Aussteller und Bezogenem. Zahlstellenwechsel.

ist ein Wechsel, der bei einem Dritten, also nicht beim Bezogenen, zu zahlen ist (Art. 4 WG). Ein echter D. liegt vor, wenn der Wechsel an einem anderen Ort als am Wohnort des Bezogenen zu zahlen ist, ein unechter D. (sog. Zahlstellenwechsel), wenn die Zahlstelle sich am Wohnort des Bezogenen befindet. Der Dritte, bei dem zu zahlen ist, heißt Domiziliant, die Angabe der Zahlstelle Domizilvermerk („Zahlbar in . . .“).




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