Doppelfunktionelle Prozesshandlungen

heißen Verfahrenshandlungen, die eine Rechtswirkung für das betreffende Verfahren und zugleich für das sachliche Recht äußern, so z. B. im Zivilprozess die Klageerhebung, die ein Prozessrechtsverhältnis begründet und zugleich die Verjährung unterbricht, oder der Abschluss des Prozessvergleichs, der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien regelt und den Prozess beendet.




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