Doppelversicherung

Von Doppelversicherung spricht man in folgenden Fällen:
* Oft tritt eine Doppelversicherung im Zusammenhang mit einer Heirat auf, wenn sich beide Partner vor der Ehe gegen bestimmte gleiche Risiken versichert hatten. Dann kann jeweils der später abgeschlossene Versicherungsvertrag auf Antrag beendet werden. Die Aufhebung wird mit Ablauf der Versicherungsperiode wirksam, in der sie verlangt wird. Voraussetzung ist, dass die Ehepartner vom Entstehen der Doppelversicherung nichts wussten und die Aufhebung unverzüglich beantragen.
* Ein Versicherungsnehmer möchte im Schadensfall die doppelte Entschädigung erhalten und schließt deswegen zwei Versicherungen zur Abdeckung desselben Risikos ab. Im Schadensfall wird maximal der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Liegt eine betrügerische Absicht vor, sind beide Versicherungsverträge nichtig.

§§ 59, 60 VVG

ist die zweifache Versicherung einer Gefahr. Lit.: Kohleick, D., Die Doppel

Schadensversicherung.




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