Dotation

(von lat. dos, Mitgift). 1) Öffentliches Recht: Finanzielle Zuwendung von Trägern öffentl. Verwaltung untereinander, insbes. Finanzausgleichszahlungen (Finanzausgleich) und Zweckzuschüsse (Gemeinde erhält vom Land einen Zuschuss für den Bau einer Schule); 2) Zivil recht: die Austeuer; 3) Katholisches Kirchenrecht: die Übergabe der dos an die Stiftung.

Zuwendung, Ausstattung

Säkularisation. Auch sonst wird der Begriff häufig für Zuwendungen gebraucht, die nicht mit einer unmittelbaren Gegenleistung verknüpft sind (für das Staatsrecht Dotationsauflagen). Im Zivilrecht wird der Begriff gelegentlich im Zusammenhang mit Ausstattung, Aussteuer und Stiftung des Privatrechts verwendet.




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