| Durchführungsvorschrift (D.-Verordnung), Ergänzungsvorschrift zu Gesetzen od. Verordnungen, die nur aufgrund einer im Gesetz od. in der Rechtsverordnung enthaltenen Ermächtigung durch eine Verwaltungsbehörde rechtsverbindlich erlassen werden können. 
  
   
 Weitere Begriffe : Typschein | Baustelle | Überraschungsentscheidung | 
 MMnews
 
 |