EDA

(European Defense Agency) ist die Europäische Verteidigungsagentur. Die EDA wurde 2004 zunächst zur Koordination des Beschaffungswesens geschaffen. Sie hat auch die Aufgabe, den Rat der EU und die Mitgliedstaaten der EU (Europäische Union) bei der Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit im Bereich der Krisenbewältigung zu unterstützen. Die EDA hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten. Die EDA ist Teil der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU.




Vorheriger Fachbegriff: ECU | Nächster Fachbegriff: Edelmetall


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen