Edictum perpetuum

(lat.) (bzw. edictum trala- titium [lat.] beständiges Edikt) ist im römischen Recht der Grundbestand an Rechtsregeln, der allmählich von jedem neuen Prätor ohne Weiteres als zu seinem Amtsprogramm gehörig angesehen wurde. Lit.: Lenel, O., Das edictum perpetuum, 3. A. 1927, Neudruck 1956




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