Eheunbedenklichkeitszeugnis

Wer geschlechtskrank ist oder an Syphilis erkrankt war, ist verpflichtet, sich vor Bestellung des Aufgebots ärztlich untersuchen zu lassen, ob er eine Ehe eingehen kann. Bestehen keine Bedenken, ist ihm vom Arzt ein E. auszustellen. Das Unterlassen der Untersuchung ist strafbar, § 6 GeschlechtskrankheitenG. v

Eheschließung (Ehefähigkeitszeugnis).




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