Eingangssteuersatz

Niedrigste prozentuale Stufe für den ersten zu versteuernden Euro unter Berücksichtigung des steuerfreien Existenzminimums.

Steuersatz in der Einkommensteuer, mit dem der erste über dem Grundfreibetrag liegende Euro besteuert wird. Seine Absenkung hat für alle über dem Grundfreibetrag liegende Einkommen geringere Steuern zur Folge. Ab 2009 beträgt er 14 v. H. (zuvor 15 v. H.)




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