Einheitsprivatrecht

Durch Staatsverträge geschaffenes international vereinheitlichtes Sachrecht. Es macht Kollisionsrecht für die Vertragsstaaten entbehrlich und genießt diesem gegenüber Vorrang. Bedeutung hat das Einheitsprivatrecht insb. im Wechsel- und Scheckrecht, im Transportrecht und im Kaufrecht CISG) erlangt.




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