Einreise

1. Für Deutsche (Staatsangehörigkeit) ist die Einreise in die BRep. stets frei. Die E. kann ihnen selbst dann nicht verwehrt werden, wenn sie entgegen dem Passgesetz (Passwesen) nicht einen Pass oder andere zugelassene Ausweispapiere mit sich führen.

2. Ausländer dürfen grundsätzlich nur dann einreisen, wenn sie den erforderlichen Aufenthaltstitel (s. a. Visum, Aufenthaltserlaubnis) und den erforderlichen Pass besitzen (§ 13 AufenthG). Das Recht der EU befreit von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels. Die Angehörigen der meisten europäischen und vieler außereuropäischen Staaten bedürfen für Aufenthalte bis zu 3 Monaten keiner Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie einen Pass oder andere zugelassene Ausweispapiere mit sich führen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen (i. d. R. Touristen).




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