Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung ist eine Leistung der Arbeitsförderung nach dem SGB III. Förderungsfähig sind bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, und lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende. Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können für die Dauer der Einstiegsqualifizierung - 6 bis maximal 12 Monate - durch Zuschüsse zur Vergütung in Höhe von 212 EUR monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden (§ 235 b SGB III).




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