Emissionskataster,

d. h. kartographische Aufzeichnungen über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung von Luftverunreinigungen in Belastungsgebieten (Luftreinhaltung, Immissionsschutzrecht), haben die Landesbehörden nach § 46 BImSchG aufzustellen. S. a. Umweltschutz.




Vorheriger Fachbegriff: Emissionshandel | Nächster Fachbegriff: Emissionswerte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen