Emittent

Als E. (von lat. herausschicken) bezeichnet man an den Finanzmärkten den Ausgeber von zum Handel bestimmten Wertpapieren. Bei börsennotierten Aktien ist E. z. B. die Gesellschaft, bei Anleihen der Schuldner. E. unterliegen bei der Emission zahlreichen gesetzlichen Vorschriften, die man in Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten trennen kann, dazu regulierter Markt. S. ferner Emissionsgeschäft, Kapitalmarkt.




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