| Erbe, endgültigerErbe, der die Erbschaft angenommen oder die Ausschlagungsfrist hat verstreichen lassen (§ 1943 BGB). Annahme einer Erbschaft, Ausschlagung, Erbe, vorläufiger. 
  
   
 Weitere Begriffe : Strafverfügung | Selbstbestimmung | Rechtsfolge | 
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