Erhebungszeitraum

der Zeitraum, für den die Steuerschuld zu ermitteln ist, z. B. bei der Einkommensteuer das Kalenderjahr.

Gewerbesteuer.

ist der Zeitraum, für den die Steuer erhoben wird; bei der Gewerbesteuer ist E. grundsätzlich das Kalenderjahr (§ 14 II GewStG). Vgl. Besteuerungszeitraum, Veranlagungszeitraum.




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