Ermessensmangel ein Ermessensfehler der Verwaltung, der darin besteht, daß die Behörde vor ihrer Entscheidung nicht alle Gesichtspunkte und Möglichkeiten geprüft und abgewogen hat.  
  
   
 Weitere Begriffe : Totaler Staat | Gebietskörperschaften | Sammelverwahrung  | 
					      
      			      				
 
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