Erneuerungsschein

(Talon), eine Urkunde, die zum Empfang neuer Zins- oder Rentenscheine für eine Inhaberschuldverschreibung oder zum Empfang neuer Dividendenscheine für eine Aktie ermächtigt, § 805 BGB. Mantel.

Talon.

(Talon) ist ein an den Inhaber einer Inhaberschuldverschreibung oder einer Aktie ausgegebenes Legitimationspapier, das ihn zur Entgegennahme neuer Zins- (oder Renten-)scheine oder neuer Gewinnanteilscheine berechtigt (§ 805 BGB, § 75 AktG).




Vorheriger Fachbegriff: Erneuerbare Energien | Nächster Fachbegriff: Erneuerungswechsel


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen