Ertrag

ist das Ergebnis, die Einnahme oder der Wert einer in einer bestimmten Zeit erbrachten Leistung.

Bilanz.




Vorheriger Fachbegriff: Ersuchter Richter | Nächster Fachbegriff: Ertragsanteil


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen