Erwerbseinkommen

Nach der Entscheidung des BVerfG v. 25. 9. 1992 (2 BvL 5, 8, 14/91, BStBl. II 1993, 413) hatten Niedrigverdiener ab 1. 1. 1993 einen Anspruch auf ein steuerverschontes Existenzminimum. Dieser Anspruch wurde durch § 32 d EStG umgesetzt. Voraussetzung war, dass die Erwerbsbezüge, d. h. das zu versteuernde Einkommen, einschließlich der in § 32 d II EStG aufgelisteten Beträge, bestimmte Grenzen nicht überschritten. Mit der allgemeinen Anhebung des Grundfreibetrages zum 1. 1. 1996 ist die Vorschrift außer Kraft getreten; Einkommensteuer (5).




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