Erziehungsförderung
    
                      Im Sozialrecht :
Förderung der Erziehung in der Familie 
 soll insbesondere auf Bedürfnisse, Interessen und Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebens- und Erziehungssituationen eingehen und junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben vorbereiten. Ferner soll für die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gesorgt werden (§§ 16-21 SGB VIII). Jugendamt. 
                     
        
        
        
       
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