Europäische Grundrechte

Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht bedingt die Notwendigkeit der Gewährleistung eines gemeinschaftsweiten Grundrechtsstandards, an dem sich jeder Rechtsetzungsakt und jede Maßnahme der Gemeinschaft messen lassen muss. Das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht enthalten keinen ausformulierten Grundrechtskatalog (vgl. aber Charta der Grundrechte der Europäischen Union). Daher werden die Gemeinschaftsgrundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze und somit als Teil des primären Gemeinschaftsrechts eingeordnet. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze sind demnach die eigentlichen Quellen der Gemeinschaftsgrundrechte. In verschiedenen Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof den Schutz einzelner Grundrechte entwickelt: Eigentum, Berufsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Religionsfreiheit, Schutz der Familie, Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, allgemeiner Gleichheitsgrundsatz.




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